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Mit der Schaffung des BFD im Zuge der Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes zum 01. Juli 2011 hat der Deutsche Bundestag einen Freiwilligendienst ins Leben gerufen, der - wie die etablierten Angebote des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) - auf freiwilliges Engagement von Menschen setzt.
Mit der Schaffung des BFD im Zuge der Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes zum 01. Juli 2011 hat der Deutsche Bundestag einen Freiwilligendienst ins Leben gerufen, der - wie die etablierten Angebote des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) - auf freiwilliges Engagement von Menschen setzt.
Freiwilligendienste sind Ausdruck gesellschaftlichen Engagements und ein wirksames Angebot für Menschen in Übergangsphasen, wie zum Beispiel zwischen Schule und Beruf. Sichtbar wurde dies auch in den Jahren vermehrter Zuwanderung nach Deutschland. Zahlreiche Geflüchtete absolvierten einen Freiwilligendienst. Das unterstützte ihre Integration enorm. Auch in der Corona-Krise unterstreichen die Freiwilligendienste erneut ihre Bedeutung für das Gemeinwohl.
Eine positive Neuerung, die der BFD mit sich brachte, ist die Öffnung über die Altersgrenze von 27 Jahren hinaus. Zentralstellen, Träger und Einsatzstellen haben hier mit neuen Konzepten diese Zielgruppen in die Freiwilligendienste integriert. Es zeigt sich, dass der BFD für lebensältere Menschen ein interessantes Engagementangebot zur Selbstverwirklichung oder Neuorientierung (z.B. nach einer Familienphase) sein kann. Menschen in der Nacherwerbsphase werden allerdings nur in geringem Umfang erreicht. Nach wie vor ist das Gros der Freiwilligen in der Altersgruppe bis 27 Jahre anzutreffen.
In der praktischen Ausgestaltung orientiert sich der BFD eng an den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ, was auch zum Erfolg des neuen Formats beigetragen hat. De facto setzen die meisten zivilgesellschaftlichen Zentralstellen das bewährte föderale, dezentrale Trägerprinzip um. Die Träger verantworten die Bildungsangebote für Freiwillige, Fortbildung und Qualifizierung der Einsatzstellen und sind als vermittelnde Instanz bei Konflikten zwischen Freiwilligen und Einsatzstellen aktiv. Die Mehrzahl der Freiwilligen ist bei den Trägerorganisationen des FSJ oder FÖJ angebunden, die die Dienste zumeist so umsetzen, dass es für die Freiwilligen keinen Unterschied macht, in welchem Format sie ihren Freiwilligendienst absolvieren.
Zwar ist der BFD nicht als Nachfolge des Zivildienstes zu verstehen, doch markiert er eine Zäsur im Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft. Letztere hat die Einführung des BFD unter anderem deshalb kritisch begleitet, weil das Prinzip der Subsidiarität nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Auch hat der BFD gegenüber den Jugendfreiwilligendiensten Schwächen, welche von der Zivilgesellschaft – und hier insbesondere den Wohlfahrtsverbänden - bereits bei der Einführung benannt wurden.
Als Freiwilligendienst in der Hoheit und Verantwortung des Bundes, repräsentiert durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), ist der BFD im Vergleich zu den Jugendfreiwilligendiensten bürokratischer organisiert und reglementiert. Dies macht den Dienst in der Praxis deutlich unflexibler als die Jugendfreiwilligendienste. Dies ist immer dann ein Hindernis, wenn Freiwillige kurzfristig eine Einsatzmöglichkeit suchen, denen eine komplexe Verwaltungsorganisation im BAFzA mit langen Vorlaufzeiten entgegensteht. Auch auf die Bedürfnisse kleiner, ehrenamtlich geleiteter Einsatzstellen ist die Bürokratie des BFD nicht eingestellt. Kooperationen – etwa von Vereinen – beim Einsatz von Freiwilligen sind zudem im Regelfall nicht erlaubt, was die Netzwerkbildung erschwert.
Mit Einführung des BFD wurde festgelegt, dass im Rahmen der pädagogischen Begleitung ein fünftägiges Seminar zur politischen Bildung an einem der Bildungszentren des Bundes verpflichtend für alle Freiwilligen unter 27 Jahre abzuleisten ist. Von Anbeginn an haben die zivilgesellschaftlichen Zentralstellen dieses Monopol kritisiert und stattdessen gefordert, dass die Bildungsarbeit auch im BFD vollständig Aufgabe der Träger sein sollte. Die Bildungsarbeit der Träger ist sehr nah an den Lebens- und Erfahrungswelten der Freiwilligen und kann tages- und gesellschaftspolitische Themen, die die jungen Menschen beschäftigen, besser aufgreifen.
Der Belegungszwang im BFD an den Bildungszentren des Bundes muss abgeschafft werden. Der verpflichtende Besuch einer staatlichen Institution für politische Bildung ist ein Relikt des Zivildienstes und in dieser Form nicht zeitgemäß.
Der BFD hat einen wichtigen Akzent in Richtung Ausbau der Freiwilligendienste gesetzt und mit seiner Einführung und stetigen Weiterentwicklung auch die Jugendfreiwilligendienste wieder verstärkt in den Fokus gerückt. Wir freuen uns, dass mittlerweile etwa 100.000 Menschen in jedem Jahr einen Freiwilligendienst in den unterschiedlichen Formaten leisten.
Wir gratulieren zum zehnjährigen Jubiläum und wünschen dem BFD, ebenso wie dem FSJ und dem FÖJ, eine qualitative wie quantitative Weiterentwicklung, die die Steigerung der Attraktivität von Freiwilligendiensten in den Mittelpunkt stellt. Hier weist das Konzept zum Jugendfreiwilligenjahr aus dem Bundesfamilienministerium in die richtige Richtung.
Berlin, 15.Juni 2021
Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr